Ehrenamtskarte
Zur landesweiten Ehrenamtskarte gibt es eine wichtige Neuerung für ehrenamtliche gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer:
Ehrenamtliche Betreuer können nun grundsätzlich die Ehrenamtskarte beantragen und damit landesweite Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausgeübt wird und hierfür keine Entschädigung erfolgt. Die jährliche Aufwandspauschale von 450 € für ehrenamtliche Betreuer stellt kein Hindernis für die Ausstellung der Ehrenamtskarte dar.
Der Antrag (im Anhang) ist an die zuständige Kommunalverwaltung zu senden. Nach Prüfung wird dieser an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weitergeleitet. Dort wird die Ehrenamtskarte kostenlos ausgestellt und über die jeweilige Kommune an die Antragstellerin oder den Antragsteller überreicht.
Bestätigung der Tätigkeit:
• Auf Seite 2 des Antrags ist das ehrenamtliche Engagement zu bestätigen.
• Für Betreuerinnen und Betreuer, die einem Betreuungsverein angeschlossen sind, übernehmen die Vereine diese Bestätigung. • Bei Betreuern ohne Vereinsanbindung erfolgt die Bestätigung über das Amtsgericht.
• Eine konkrete Bestätigung des zeitlichen Umfangs ist nicht erforderlich – es genügt die Bestätigung der Tätigkeit als gesetzlicher Betreuer. Die Staatskanzlei vertraut hier auf die Angaben der Antragsteller.